Bei richtiger Vorbereitung und Planung ist eine sichere Radonvorsorge problemlos möglich. Mit spezialisierten Baustoffen und Systemlösungen können radonbelastete Gebäude sicher für Menschen gemacht werden. Hier kommt es darauf an, ob ein Gebäude neu gebaut wird, oder ob es sich um eine Sanierung handelt.
Radonvorsorge für Immobilien
Vorschriften
In Deutschland regeln das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung bundesweit die Vorsorge vor einer möglichen Belastung durch Radon. In Radon-Vorsorgegebieten gibt es noch einmal verschärfte Regelungen. Diese Gebiete werden durch die Bundesländer bestimmt. Generell gelten unterschiedliche Regelungen für Arbeitsplätze und Wohnhäuser.
Private Gebäude
Bauherren von Wohngebäuden in Radon-Vorsorgegebieten müssen dafür sorgen, dass Neubauten radondicht sind. Planer und Architekten müssen sie dabei beraten und unterstützen. Bei Bestandsgebäuden sieht es anders aus. Es gibt in Gebieten mit starker Belastung keine gesetzliche Pflicht zur Vorsorge – bei einer Sanierung sollte es jedoch selbstverständlich sein, das Leben der Bewohner durch Radonsicherheit zu schützen.
Arbeitsplätze
An Arbeitsplätzen in den Radon-Vorsorgegebieten müssen Messungen zur Radon-Konzentration vorgenommen werden – und das regelmäßig. Im Jahresmittel darf die Belastung 300 Becquerel pro Kubikmeter nicht übersteigen. Eine Besonderheit: Auch außerhalb von Vorsorgegebieten gibt es die Messpflicht. Etwa in Bergwerken, Heilbädern oder Wasserwerken.
Effektiver Radonschutz – Vorsorge im System
Informationen zum Thema übersichtlich auf 12 Seiten zusammengefasst.
Die Broschüre gibt Aufschluss über die Radon-Situation in Deutschland, geltende Vorschriften sowie die aktuellen Risiko-Gebiete. Ergänzt werden die informativen Kurztexte durch anschauliche Grafiken sowie einer Übersicht geprüft radondichter Produkte und Radonvorsorgesystemen für den Neubau und die Sanierung von SCHOMBURG. Außerdem wird die Gefahr durch das natürlich vorkommende Edelgas Radon erklärt und mögliche bauliche Maßnahmen erläutert. Denn die gute Nachricht ist: Keiner muss Radon schutzlos ausgeliefert sein!