Radonvorsorge für Immobilien

Bei richtiger Vorbereitung und Planung ist eine sichere Radonvorsorge problemlos möglich. Mit spezialisierten Baustoffen und Systemlösungen können radonbelastete Gebäude sicher für Menschen gemacht werden. Hier kommt es darauf an, ob ein Gebäude neu gebaut wird, oder ob es sich um eine Sanierung handelt.

Neubau

Ein Neubau, egal ob als Wohn- oder Gewerbeimmobilie, bietet ideale Voraussetzungen zur Radonvorsorge. Hier können Bauherr, Architekt und Planer von Anfang an die Radondichtigkeit mitbedenken. Grundlage ist immer eine Frischbetonverbundfolie, die die Bodenplatte verlässlich abdichtet. Die Folie sichert in Kombination mit Abschlussbändern und weiteren Abdichtmaßnahmen die Wände sicher ab. Auch an die Versorgungsleitungen muss gedacht werden.

Überall, wo die dichte Hülle durchbrochen wird, muss mit gasdichten Rohrdurchführungen geplant werden. Alternativ können Leitungen auch oberhalb des Erdbodens ins Haus geführt werden – wenn es diskret und optisch ansprechend möglich ist. Als letzte Maßnahme bleibt eine Radondrainage. Sie arbeitet wie eine Drainage für Wasser und führt das Gas sicher aus den belasteten Räumen.

RADONVORSORGESYSTEME FÜR DEN NEUBAU

Sanierung

Wird ein Gebäude im Nachhinein radonsicher gemacht, wird es etwas komplizierter. Einen Anhaltspunkt zum voraussichtlichen Aufwand gibt die Information, ob ein Gebäude gegen drückendes Wasser geschützt ist. Muss erst abgedichtet werden, empfiehlt sich eine mineralische Bauwerksabdichtung, die schnell trocknet. Warum ist diese schnelle Trocknung nötig? Das Gebäude muss seitlich freigelegt werden – aus Gründen der Stabilität sollte das immer nur an zwei Gebäudeseiten passieren.

Eine schnelltrocknende Abdichtung hilft, dass dennoch die Sanierung in kürzester Zeit abgeschlossen werden kann. Kann das Gebäude nicht freigelegt werden, muss man mit einer radonsicheren Innenabdichtung arbeiten, etwa auf Reaktionsharzbasis. Eine Alternative ist ein Radonbrunnen, der außerhalb des Gebäudes das Radon aus der Erde zieht und dann ungefährlich in die Außenluft leitet.

RADONVORSORGESYSTEME FÜR DIE SANIERUNG

Vorschriften

In Deutschland regeln das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung bundesweit die Vorsorge vor einer möglichen Belastung durch Radon. In Radon-Vorsorgegebieten gibt es noch einmal verschärfte Regelungen. Diese Gebiete werden durch die Bundesländer bestimmt. Generell gelten unterschiedliche Regelungen für Arbeitsplätze und Wohnhäuser.

Private Gebäude
Bauherren von Wohngebäuden in Radon-Vorsorgegebieten müssen dafür sorgen, dass Neubauten radondicht sind. Planer und Architekten müssen sie dabei beraten und unterstützen. Bei Bestandsgebäuden sieht es anders aus. Es gibt in Gebieten mit starker Belastung keine gesetzliche Pflicht zur Vorsorge – bei einer Sanierung sollte es jedoch selbstverständlich sein, das Leben der Bewohner durch Radonsicherheit zu schützen.

Arbeitsplätze
An Arbeitsplätzen in den Radon-Vorsorgegebieten müssen Messungen zur Radon-Konzentration vorgenommen werden – und das regelmäßig. Im Jahresmittel darf die Belastung 300 Becquerel pro Kubikmeter nicht übersteigen. Eine Besonderheit: Auch außerhalb von Vorsorgegebieten gibt es die Messpflicht. Etwa in Bergwerken, Heilbädern oder Wasserwerken.

Zur Radonverbreitung

Effektiver Radonschutz – Vorsorge im System

Informationen zum Thema übersichtlich auf 12 Seiten zusammengefasst.

Die Broschüre gibt Aufschluss über die Radon-Situation in Deutschland, geltende Vorschriften sowie die aktuellen Risiko-Gebiete. Ergänzt werden die informativen Kurztexte durch anschauliche Grafiken sowie einer Übersicht geprüft radondichter Produkte und Radonvorsorgesystemen für den Neubau und die Sanierung von SCHOMBURG. Außerdem wird die Gefahr durch das natürlich vorkommende Edelgas Radon erklärt und mögliche bauliche Maßnahmen erläutert. Denn die gute Nachricht ist: Keiner muss Radon schutzlos ausgeliefert sein!

JETZT HERUNTERLADEN